

Defekte Implantate müssen ersetzt und eventuell ausgetretenes Silikon muss entfernt werden. Der Bogen „PlOp 7a“ klärt über diesen Wechsel auf, aber auch über eine ggf. ersatzlose Entfernung des Implantats. Besonders frühere Implantatmodelle mit dünner Hülle und teilweise flüssiger Füllung altern, können reißen und dann Füllmaterial abgeben. In der neuen Auflage wird auch auf die Meldepflicht an das Implantateregister hingewiesen.