

Der Bogen „Schwangerschaftsabbruch (Gyn 10b)“ klärt auf über einen operativen oder medikamentösen Abbruch einer Schwangerschaft. Neben den Voraussetzungen eines zulässigen Schwangerschaftsabbruchs gemäß § 218 des Strafgesetzbuchs sind ärztliche Beratungspflichten, Kostenübernahme sowie die Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und deren Risiken und Nebenwirkungen entsprechend der S2k-Leitlinie Schwangerschaftsabbruch im 1. Trimenon von 2022 beschrieben.